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Religionsunterricht

Die Verantwortung für den Religionsunterricht liegt bei den Landeskirchen. Der Unterricht wird von Fachpersonen der Landeskirchen erteilt. Der Besuch des Unterrichts ist freiwillig. Er steht jedoch allen Kindern offen, unabhängig davon, ob die Eltern einer Landeskirche angehören. Es liegt in der Verantwortung der Eltern zu entscheiden, ob ihr KInd daran teilnimmt.


Die Teilnahme am Religionsunterricht wird bei entsprechender Konfessionszugehörigkeit des Kindes vorausgesetzt. Eine allfällige Abmeldung ist der zuständigen Religionslehrperson mitzuteilen. Sie ist auch Ansprechperson, wenn im Laufe des Schuljahres Fragen auftauchen.


Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern direkt beim Sekretariat der entsprechenden Landeskirche. Bei Fragen im Verlaufe des Schuljahres wenden sich die Eltern an die entsprechenden Religionslehrpersonen.

Die Schule stellt einen Raum und eine Stundenplanposition zur Verfügung (in der Regel Randstunden).