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Schulweg

Schule und Lehrpersonen tragen die Verantwortung für das Wohlergehen des Kindes während der Schulzeit. Dies umfasst den Zeitraum vom Eintreffen auf dem Schulareal, in der Regel fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn, bis zum Ende des Schulunterrichts. Das Kind hat sich unmittelbar nach Schulschluss auf dem kürzesten Weg nach Hause zu begeben. Die Obhutspflicht der Schule endet, wenn das Kind das Schulareal verlässt.

Der Schulweg lliegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Kinder sollen den Schulweg alleine bewältigen können. Zur Unterstützung finden im Kindergarten und in der 4. Primar ein Verkehrsunterricht statt. Dieser ist eine Ergänzung zur Verkehrserziehung durch die Eltern.

Gemäss Schulordnung gilt:

  • Nur Schüler*innen aus Stetten, dem Dorfteil Sulz ab Kreuzung Künter- und Dorfstrasse und aus den Aussenhöfen dürfen mit dem Velo zur Schule kommen. Kickboard, Rollschuhe und Rollbretter sind untersagt.
  • Die Verkehrsregeln gelten selbstverständlich auch auf dem Schulweg.
  • Parkplätze befinden sich in den dafür vorgesehenen Veloständern.
  • Für die Kindergartenkinder ist die Benützung von Fahrrädern, Kickboard, Rollschuhen und Rollbrettern auf dem Weg in den Kindergarten untersagt.