Eltern-ABC
A
Absenzen Lehrpersonen
Im Falle eines kurzfristigen Ausfalls einer Lehrperson werden die Schülerinnen und Schüler nach Stundenplan in der Schule betreut. Wir sind stets bemüht, Unterrichtsausfälle zu vermeiden. Sollte dennoch eine Betreuung notwendig sein und eine private Lösung nicht möglich sein, bieten wir für die Kinder eine Betreuung vor Ort an.
Bei längerfristigen Abwesenheiten versuchen wir, geeignete Stellvertretungen einzusetzen, um den Unterricht fortzuführen.
Absenzen / Urlaub
- Der Kindergartenunterricht sowie der Schulunterricht sind obligatorisch. Deshalb gelten sowohl für die Schüler und Schülerinnen, wie auch für die Kindergartenkinder die gleichen Weisungen des Departements für Bildung, Kultur und Sport (BKS).
- Als Entschuldigungsgründe für das Fernbleiben vom Unterricht gelten:
- § Krankheit/ Arztbesuch eines Kindes/Jugendlichen
- § Todesfall eines nahen Verwandten.
- § 1 freier Schulhalbtag pro Quartal nach § 38, 3 Tage vorher in der Schulapp eintragen.
- Die pro Schuljahr anfallenden freien Schulhalbtage (§ 38) können zusammengefasst bezogen werden. Die vier freien Schulhalbtage können zu 2 freien Schultagen pro Schuljahr kumuliert werden. Die betroffenen Lehrpersonen sind 5 Tage im Voraus schriftlich per Schulapp zu informieren.
- Pro Kind kann einmal während seiner Kindergarten- und einmal während seiner Primarschulzeit ein Urlaub* ausserhalb der offiziellen Ferienzeit durch die Erziehungsberechtigten beantragt werden.
- Urlaubsgesuche müssen – schriftlich begründet – mindestens 3 Wochen vorher der Schulleitung eingereicht werden.
- Die Lehrperson darf zusätzlich zu § 38 einen schulfreien Tag pro Semester bewilligen.
- Bei folgenden Schulanlässen ist der Bezug der kumulierten Tage untersagt:
- erste Schulwoche nach den Sommerferien
- Klassenlager
- Schulreise und Sporttag
- Absenzen werden in der Schulapp eingetragen.
Allgemein Volksschule
Umfassende Informationen zur Volksschule im Kanton Aargau erhalten Sie auf der entsprechenden Webseite des Kantons: www.schulen-aargau.ch.
Ansprechperson der Eltern
Die Klassenlehrperson / die Kindergärtnerin ist die erste Anlaufstelle für schulische Anliegen der Eltern. Mail-Adresse: vorname.name@schulekuenten.ch
Die Fachlehrpersonen sind die erste Anlaufstelle, wenn sich ein Anliegen auf ein spezielles Fach bezieht. Mail-Adresse: vorname.name@schulekuenten.ch
Die Schulleitung steht den Eltern zur Verfügung, wenn diese Fragen besprechen möchten, welche die ganze Stufe betreffen oder wenn die Gespräche mit einer Lehrperson nicht zu einer Einigung geführt haben. Die Schulleitung hat eine vermittelnde Funktion. Ziel ist es, gemeinsam einen Weg zu finden, bei dem das Wohl des Kindes im Vordergrund steht.
Der Gemeinderat ist zuständig für die strategische Führung der Schule Künten und für politische Themen. Die Ressortleitung Bildung steht den Eltern zur Verfügung, wenn diese mit der Schulleitung nicht einig sind. Zudem können sich Eltern mit allgemeinen schulpolitischen Anliegen an den Gemeinderat wenden.
Die Schulverwaltung hilft den Eltern in administrativen Fragen weiter, z.B. Auskünfte über Termine, Schulbestätigungen etc.
Ärztliche Eintrittsuntersuchung
Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Darum finden im Kanton Aargau im Kindergarten und in der Oberstufe ärztliche Vorsorgeuntersuchungen statt. Sie sind für alle Kinder und Jugendlichen obligatorisch.
C
Checks
An den Volksschulen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn werden vier gemeinsame Leistungstests (Checks) durchgeführt. Die Checks bieten eine unabhängige Standortbestimmung der Leistung der Schülerinnen und Schüler in ausgewählten Kompetenzen zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Die Checks finden zu Beginn der 3. und gegen Ende der 5. Klasse der Primarschule sowie Mitte der 2. und am Ende der 3. Klasse der Oberstufe (Sekundarstufe I) statt. Sie heissen entsprechend Check P3, Check P5, Check S2 und Check S3.
E
Elektronische Geräte
Auf dem gesamten Schulareal gilt während dem Schulbetrieb, ausser mit Erlaubnis der Lehrperson, ein Benutzungsverbot von Handy, Smartwatch und anderen elektronischen Geräten in der Zeit von 07.00 Uhr bis um 16.30 Uhr. Bei Nichteinhalten werden die Geräte eingezogen erst nach Schulschluss zurückgegeben.
F
Ferienplan
Der aktuelle Ferienplan kann hier geöffnet werden.
Schulbeginn nach den Sommerferien
Für die 2. Klasse Primarschule bis 6. Klasse Mittelstufe beginnt der Unterricht um 09.10 Uhr. Die Kindergärtner*innen und Erstklässler*innen erhalten eine separate Einladung für den Schulanfang.
Nach allen anderen Schulferien ist Schulbeginn nach Stundenplan.
Fördermassnahme für Fremdsprachige
Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, lernen im Schulunterricht im alltäglichen Umgang mit anderen Kindern und mit den Lehrpersonen die deutsche Sprache. Falls notwendig, werden sie zusätzlich im Unterricht Deutsch als Zweitsprache DaZ gefördert.
Fundgegenstände
Kinder lassen manchmal etwas liegen, es geht vergessen oder wird vermisst. Als Eltern können Sie mithelfen, indem Sie nachfragen, wo Kleidungsstücke, Znüniböxli oder anderes geblieben sind - oder auch, ob alles, was mitgenommen wurde, wieder zu Hause angekommen ist.
Eine weitere Hilfe ist, wenn persönliche Gegenstände mit dem Namen des Kindes beschriftet sind.
Sämtliche Fundgegenstände und Wertsachen sind der Lehrkraft oder dem Schulhauswart abzugeben.
Fundgegenstände können bei unserem Hauswart abgeholt werden. Sofern sie nicht abgeholt werden, werden sie nach drei Monaten entsorgt oder an ein Hilfswerk weitergeleitet.
André Leuenberger, Hauswart
H
Hausaufgabenstunde
Die Tagesstrukturen Stetten/Künten bieten im Rahmen ihres schulergänzenden Angebotes allen Schüler*innen von der ersten bis zur sechsten Klasse eine kostenpflichtige Hausaufgabenstunde. Unter Aufsicht nicht pädagogisch ausgebildeten, aber mittlerweile erfahrenen Betreuungspersonen können die Schüler*innen ihre Hausaufgaben in einem geschützten Rahmen erledigen.
I
Impfungen
Die Schulimpfungen werden in der Volksschule im Auftrag des Departements Gesundheit und Soziales vom Impfdienst der Lungenliga Aargau in Zusammenarbeit mit den Schulärztinnen und Schulärzten durchgeführt. Im Zweijahreszyklus werden Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Primarschulklasse sowie der 1. und 2. Oberstufenklasse kostenlose Impfungen angeboten.
L
Lauskontrolle
Die Schule Künten führt jährliche, jeweils nach den offiziellen Herbstferien, eine prophylaktische Lauskontrolle durch.
Wenn Eltern bei ihrem Kind Läuse oder Nissen feststellen, so informieren sie umgehend die Klassenlehrperson, damit eine Ausbreitung verhindert werden kann. Informationen und Tipps sind unter www.lausinfo.ch zu finden.
Lehrplan
Seit Sommer 2022 ist der neue Aargauer Lehrplan auf allen Stufen und in allen Klassen der Volksschule gültig. Er basiert auf dem Lehrplan 21 (Lehrplan der 21 deutschsprachigen Kantone).
Ausführliche Informationen können auf der Webseite des Kantons eingesehen werden: www.ag.ch/bks
Logopädie
Die Logopädie ist verantwortlich für die Erfassung, Abklärung, Beratung und Therapie von Störungen der mündlichen und schriftlichen Sprache. Bereits im Kindergarten werden freiwillige Reihenerfassungen durchgeführt, um sprachliche Auffälligkeiten rechtzeitig zu erkennen. Eltern und Lehrpersonen können jederzeit sprachfällige Kinder zur Abklärung bei der Logopädin anmelden.
Mögliche Störungen:
- Verzögerte oder gestörte Sprachentwicklung (Aussprache, Satzbau, Sprachverständnis, Wortschatz, Kommunikationsverhalten)
- Redeflussstörungen (Stotern, Poltern)
- Auffälligkeiten beim Lesen- und Schreibenlernen
- Stimmstörungen
- Auffälligkeiten im Schluckmuster
- Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen
Therapie und Betreuung: Die Anzahl der Therapielektionen ist begrenzt, weshalb es zu Wartezeiten kommen kann. Die Therapie ist für Eltern kostenlos und kann vom Kindergarten bis zum Ende der Schulzeit in Anspruch genommen werden. Eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern fördert den Therapieverlauf positiv.
Logopädische Förderung im Schulalltag: Kinder und Jugendliche mit Sprachstörungen erhalten eine individuelle Förderung, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Neben der Einzeltherapie können Gruppentherapien oder logopädische Begleitung im Unterricht angeboten werden. Ziel ist es, die Kinder optimal auf den Schulalltag und das spätere Berufsleben vorzubereiten.
M
Medienratgeber
Die Medienwelt entwickelt sich rasant und es kann herausfordernd sein, den Überblick zu behalten. Um Ihre Kinder sicher und verantwortungsvoll in der digitalen Welt zu begleiten, haben wir eine Auswahl an hilfreichen Links zusammengestellt. Diese Ressourcen bieten wertvolle Einblicke, praktische Tipps und Unterstützung rund um die Themen Mediennutzung, Schutz im Internet und digitale Erziehung.
Entdecken Sie nützliche Informationen und erfahren Sie, wie Sie Ihr Kind dabei unterstützen können, Medienkompetenz zu entwickeln und ein gesundes Verhältnis zur digitalen Welt aufzubauen.
https://netla.ch/ NetLa Meine Daten gehören mir!
https://www.skppsc.ch/de/themen/internet/cybermobbing/ SKP Schweizerische Kriminalprävention, Cybermobbing
https://www.mediennutzungsvertrag.de/ Mediennutzungsvertrag erstellen
https://was-spielt-mein-kind.com/ Wissen, was gespielt wird
https://www.projuventute.ch/de/elternberatung Pro Juventute, Elternberatung 24/7
https://www.suchtberatung-ags.ch/ Suchtberatung Kanton Aargau
Musikschule
Die Musikschule Reusstal bietet ein attraktives und vielfältiges Angebot.
Weitere Informationen finden Sie unter:
N
Nationaler Zukunftstag
Der Zukunftstag will – wie sein Name sagt – die Zukunft gestalten. Mädchen und Jungen wechseln die Seiten; dadurch lernen sie geschlechtsuntypische Arbeitsfelder und Lebensbereiche kennen und machen Erfahrungen fürs Leben. Auf diese Weise öffnen sich Horizonte. Mädchen und Jungen bekommen Mut und Selbstvertrauen, ihre Zukunft losgelöst von starren Geschlechterbildern an die Hand zu nehmen.
Der Nationale Zukunftstag fördert damit frühzeitig die Gleichstellung von Frau und Mann bei der Berufswahl und bei der Lebensplanung. Er ist ein Kooperationsprojekt zwischen Schule, Arbeitswelt und Elternhaus.
Der Zukunftstag findet jeweils am zweiten Donnerstag im Monat November statt. Er richtet sich an Schülerinnen und Schüler der 5.-7. Klasse.
Weitere Informationen können auf www.nationalerzukunftstag.ch heruntergeladen werden.
O
Oberstufenschulverband Reusstal
Die Gemeinden Künten, Fischbach-Göslikon, Niederwil und Stetten führen gemeinsam einen Oberstufenverband für die Real- und Sekundarstufe. Unterrichtsort für die Schüler*innen von Künten ist Stetten. Weitere Informationen zur Oberstufe finden sie auf der Homepage der Schule: www.schulverband-reusstal.ch.
Die Bezirksschüler*innen von Künten besuchen den Unterricht in Bremgarten. https://www.schule-bremgarten.ch/bezirksschule/1012
R
Religionsunterricht
Die Verantwortung für den Religionsunterricht liegt bei den Landeskirchen. Der Unterricht wird von Fachpersonen der Landeskirchen erteilt. Der Besuch des Unterrichts ist freiwillig. Er steht jedoch allen Kindern offen, unabhängig davon, ob die Eltern einer Landeskirche angehören. Es liegt in der Verantwortung der Eltern zu entscheiden, ob ihr Kind daran teilnimmt.
Die Teilnahme am Religionsunterricht wird bei entsprechender Konfessionszugehörigkeit des Kindes vorausgesetzt. Eine allfällige Abmeldung ist der zuständigen Religionslehrperson mitzuteilen. Sie ist auch Ansprechperson, wenn im Laufe des Schuljahres Fragen auftauchen.
Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern direkt beim Sekretariat der entsprechenden Landeskirche. Bei Fragen im Verlaufe des Schuljahres wenden sich die Eltern an die entsprechenden Religionslehrpersonen.
S
Schulordnung
Schulpsychologischer Dienst
Der Schulpsychologische Dienst (SPD) beurteilt, berät und begleitet Kinder und Jugendliche mit Leistungs-, Lern- und Verhaltensschwierigkeiten unter Einbezug der Eltern und Fachpersonen. Das Angebot zielt auf die Unterstützung einer positiven Entwicklung und fördert die Zusammenarbeit der Beteiligten.
Das Ziel der schulpsychologischen Arbeit ist es, zu einer möglichst optimalen Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen beizutragen. Dies wird durch eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern, der Schule und den Behörden unterstützt.
Angebote
Der Schulpsychologische Dienst bietet folgende Leistungen an.
Für Kinder und Jugendliche vom Kindergarten bis Ende Sekundarstufe I
- Unter- oder Überforderung
- Leistungsprobleme
- Fragen zum Schulverlauf
- Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Schülern bzw. Schülerinnen oder deren Bezugs- und Lehrpersonen
- Gewalterfahrungen im häuslichen Umfeld
- Traumatisierung (PDF, 3 Seiten, 39 KB)
Für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung
- und sonderschulischer Massnahmen
Für Lehrpersonen
Beratung und Begleitung
- bei Schülerinnen und Schülern mit Lern- und/oder Verhaltensbesonderheiten
- bei präventiven Massnahmen in der Klasse (z.B. Gewalt/Mobbing)
- bei schwierigen Klassensituationen
- im Rahmen von Expertinnen- und Expertenrunden zur heilpädagogischen Förderung von Schülerinnen und Schülern
- bei der Vorbereitung von brisanten Elterngesprächen
- bei Fachfragen
- bei Verdacht auf Radikalisierung
Für Schulleitungen und Behörden
Beratung von Schulbehörden und Mitarbeit
- bei der Konzeption und Durchführung von präventiven Massnahmen
- bei Informationsveranstaltungen und Projekten mit fachspezifischen Themen
- im Rahmen von Expertinnen- und Expertenrunden zur heilpädagogischen Förderung von Schülerinnen und Schülern
- in Arbeits- und Fachgruppen oder Kommissionen der Schule bzw. des Kantons
- bei Krisen und Notfällen
- bei Verdacht auf Radikalisierung
Für Eltern
Beratung und Begleitung bei
- Fragen zur Entwicklung und Förderung ihres Kindes oder Jugendlichen
- Konflikten zwischen Lehrpersonen – Eltern – Kindern/Jugendlichen
- Fragen zum Schulverlauf
- Verdacht auf Radikalisierung
Der Schulpsychologische Dienst ist eine öffentliche kantonale Fachstelle. Die oben aufgeführten Kernleistungen sind unentgeltlich.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulpsychologischen Diensts unterstehen der Schweigepflicht. Dies gilt auch gegenüber Schulen, anderen Dienststellen oder Ämtern.
Schulzahnprophylaxe
Fachpersonen für Schulzahnprophylaxe besuchen regelmässig den Unterricht. Dabei steht die Prävention in Bezug auf die Zahngesundheit im Vordergrund.
Die Schulzahnprophylaxe findet vom 1. Kindergartenjahr bis zum Ende der 6. Primarschulklasse in der Regel mindestens vier Mal pro Schuljahr statt.
Seniorinnen und Senioren im Klassenzimmer
In verschiedenen Klassen wirkt ein Senior oder eine Seniorin mit, um die Kinder zu betreuen, mit ihnen Lernspiele zu machen oder sie beim Üben zu unterstützen. Diese Erwachsenen helfen auch bei speziellen Schulanlässen mit. Weitere Auskünfte können bei der Schulleitung eingeholt werden.
T
Tagesstrukturen
Hier finden Sie alle Informationen zur schulergänzenden Betreuung:
U
Unterrichtsbesuche
Für die Entwicklung der Kinder ist die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule wichtig. In den Schulhäusern gilt der Grundsatz der offenen Zimmertüren. Das heisst, Besuche der Eltern sind erwünscht und werden mindestens einmal pro Jahr erwartet. Wenn die Eltern im Anschluss an einen Schulbesuch ein Gespräch mit der Lehrperson wünschen, so ist dies im Voraus zu vereinbaren.
Die Kinder sollen ohne Erlaubnis der Lehrpersonen keine Geschwister oder andere Kinder und auch keine Haustiere in die Schule oder in den Kindergarten mitbringen.
V
Verkehrskundeunterricht
Sicheres Verhalten im Strassenverkehr muss geübt werden. Ein Verkehrsinstruktor der Regionalpolizei Bremgarten erteilt im Kindergarten und in der Unterstufe (1./2. Klasse) Verkehrskundeunterricht. Die Kinder lernen ihrem Alter entsprechend die wichtigsten Verhaltensregeln kennen.
In der 4. Klasse wird der richtige Umgang mit dem Fahrrad geübt und mit der Fahrradprüfung auf der Strasse abgeschlossen.
Versicherung
Schulkinder sind durch die Eltern gegen Unfall bei der Krankenkasse zu versichern.
Sachbeschädigungen (z.B. Brillen, Uhren) und Diebstähle (z.B. Velos) gehören nicht in den Verantwortungsbereich der Schule. Sie sind ebenso privat zu versichern.
Z
Zahnärztlicher Kontrolluntersuch
Alle Schülerinnen und Schüler der Volksschule haben ab dem Kindergarten Anrecht auf eine jährliche Zahnkontrolle bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt ihrer Wahl. Dafür erhalten die Eltern beim Eintritt ihres Kindes in den Kindergarten ein Gutscheinheft. Das Heft enthält für jedes Schuljahr einen Gutschein.