Logopädie
Kinder mit einer Verzögerung oder Störung des Sprechens und der Sprache haben Anspruch auf eine angemessene Förderung, die von Fachpersonen mit entsprechender logopädischer Ausbildung erteilt werden.
Eine logopädische Förderung oder Therapie von Kindern der Regelschule kann dann nötig sein, wenn sie Auffälligkeiten im Spracherwerb, bei der Begriffsbildung, bei der Kommunikation sowie beim Lesen und Schreiben zeigen. Die Förderung, Therapie und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit logopädischem Bedarf umfasst zusätzlich zum individualisierenden und gemeinschaftsbildenden Unterricht auch heilpädagogische Begleitung im Klassenunterricht. Lehrpersonen und Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (SHP) können sich zusätzlich fachlich durch die behinderungsspezifische Beratung und Begleitung unterstützen lassen.
Im Kindergarten finden logopädische Erfassungen mit anschliessender Rückmeldung an die Eltern statt. Das Sprachheilwesen wird durch den Kanton finanziert. Für die Eltern entstehen keine Kosten.